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25. Juni 2018 / Pressemitteilung

Klares Bekenntnis zum Lotto-Prinzip

Ein starkes Zeichen für die Gemeinschaft in unserem Land: Führende gesellschaftliche Träger in NRW haben ihr klares Bekenntnis zum Lotto-Prinzip untermauert. Anlässlich einer Konferenz in Münster waren sich sowohl die gesellschaftlichen Träger als auch die Landesregierung NRW sowie WestLotto einig – das Lotto-Prinzip muss auch in Zukunft erhalten bleiben und gestärkt werden.

Die hochrangigen Vertreter der gemeinwohlorientierten Verbände und Organisationen aus Wohlfahrt, Sport, Kunst und Kultur sowie Natur-und Denkmalschutz betonten, dass die Gelder aus dem Lotto-Prinzip das Fundament ihrer wichtigen Arbeit seien. Jeden Tag kommen dadurch mehr als 1,7 Millionen Euro für das Gemeinwohl zusammen. Bereits 2015 hatten sie sich in der sogenannten Münsteraner Erklärung für den Erhalt des Lotteriemonopols ausgesprochen.

Rund 40 Prozent der Spieleinsätze der Tipper bei WestLotto gehen an den Landeshaushalt NRW und kommen so wiederum den gesellschaftlichen Trägern zugute. Jährlich sind das etwa 630 Millionen Euro. Davon werden zum Beispiel Kindertagesstätten, Sportvereine oder der Denkmalschutz unterstützt.

 

Bewährtes Geschäftsmodell

Die Geschäftsführer von WestLotto, Andreas Kötter und Christiane Jansen, unterstrichen die Bedeutung des seit Jahrzehnten bewährten Erfolgsmodells. „Die vertrauensvolle Partnerschaft zwischen WestLotto als staatlichem Lotterieveranstalter und den gesellschaftlichen Trägern ist für das Gemeinwohl in unserem Land von elementarer Bedeutung“, so Kötter.

 

Die Entwicklung des Glücksspielmarktes, auf den immer mehr Anbieter ohne deutsche Genehmigung drängen, hat jedoch große Auswirkungen auf diese Struktur. Nathanael Liminski, Chef der NRW-Staatskanzlei, erklärte in einem Grußwort: „Das staatliche Veranstaltungsmonopol bei Lotterien will die Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufrechterhalten. Die Diskussion im Länderkreis dreht sich um die Frage, wie dieses Monopol auch in Zukunft am besten gesichert werden kann. Der Lotteriebereich soll insgesamt gestärkt werden. Auch das gemeinwohlorientierte Finanzierungsmodell soll beibehalten werden.“

 

Das Lotto-Prinzip sichert die Arbeit der folgenden gesellschaftlichen Träger:

  • Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW (BRSNW)
  • Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
  • Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB)
  • Sportstiftung NRW
  • Stiftung Deutsches Sport & Olympia Museum in Köln
  • Westdeutscher Fußballverband (WDFV)
  • Pferderennvereine

 

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Deutscher Caritasverband
  • Der Paritätische
  • Diakonie Deutschland
  • Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland

 

  • Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAGFW)
  • Arbeiterwohlfahrt (AWO) NRW
  • Caritasverband NRW
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK) in NRW
  • Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
  • Landesverbände der Jüdischen Gemeinden in NRW
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW
  • Stiftung Wohlfahrtspflege NRW

 

  • ChorVerband NRW
  • Kunststiftung NRW

 

  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz
  • Dombauverein Aachen – Karlsverein
  • Dombau-Verein Minden
  • Dombauverein Soest – Westfälischer Dombauverein St. Maria zur Wiese Soest
  • Dombauverein Wesel – Willibrordi Dombauverein
  • Dombauverein Xanten – Verein zur Erhaltung des Xantener Doms
  • Münsterbauverein Essen
  • Synagogen-Gemeinschaft Köln
  • Zentral-Dombau-Verein zu Köln von 1842

 

  • Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege (NRW-Stiftung)
  • Stiftung Umwelt und Entwicklung (SUE) Nordrhein-Westfalen